Die Apparative Kosmetik hat sich in den letzten Jahren zu einem wichtigen
Standbein vieler professioneller Kosmetikstudios entwickelt, mit dem hohe Umsätze
erzielt werden. Dabei bergen Geräte, die mit Strahlen arbeiten, bei falscher Anwendung
ein gewisses Verletzungsrisiko.
Um Kunden*innen vor Schäden und Kosmetiker*innen vor Klagen zu schützen, trat
am 31.12.2020 die "Verordnung zum Schutz gegen die nichtionisierende Strahlung bei der
Anwendung am Menschen" (NiSV) in Kraft. Die Verordnung besagt unter anderem, dass bis Ende 2022 ein
erfolgreich absolvierter Fachkundenachweis erforderlich ist, um bestimmte Geräte weiter
für kosmetische Behandlungen nutzen zu dürfen
Es kursieren zunehmend die Aussagen, dass alle Kosmetikerinnen diese NiSV
Kurse grundsätzlich machen müssen. Das ist schlichtweg falsch. Machen müssen diese NiSV-
Kurse nur die Personen, die mit Geräten arbeiten, welche der Verordnung unterliegen.
Wenn Sie also Geräte nutzen, müssen Sie klären, ob diese anmeldepflichtig sind oder
nicht. Im Zweifelsfall hilft Ihnen Ihr Lieferant oder Hersteller.