Hygiene I - (8 UE)
Für Berufsgruppen die gem. § 1(1) der Verordnung keine Instrumente aufbereiten bzw. sterilisieren wollen bzw. müssen, bietet der Hygiene 1 Kurs die vorgeschriebene 8-stündige Sachkunde.
§ 2 differenziert die Tätigkeiten (1) nach solchen,
- 1. die eine Verletzung der Haut oder Schleimhaut vorsehen oder
- 2. bei denen eine Verletzung der Haut oder Schleimhaut nicht ausgeschlossen werden kann,
- muss für den Betrieb einen Hygieneplan erstellen. Des weiteren richtet sich der Umfang des Sachkundenachweises nach o.a. Tätigkeiten und schreibt die Durchführung des Sachkundenachweises vor (10):
- demnach müssen unter 2. genannte nicht-invasiv Tätige die Sachkunde Hygiene 1 im Umfang von 8 Unterrichtseinheiten ableisten, invasiv-tätige Heilpraktiker mit Tätigkeiten nach Punkt 1., müssen die Sachkunde Hygiene 2 im Umfang von 40 Unterrichtseinheiten erbringen.